AGB von Möbel Rommel GmbH & Co. KG ab 01.02.2023
I. Geltung
1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgenausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wirmit Ihnen über die von uns angebotenen Waren schließen.
2. Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündlicheVereinbarungen mit Ihnen im Zusammenhang mit demVertrag zu treffen, die von dem Bestellformular oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.
II. Angebot und Vertragsabschluss
1. In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerialenthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
2. Mit der Bestellung der Ware geben Sie ein verbindliches Vertragsangebot ab, an das Sie drei Wochen ab Abgabe der Bestellung gebunden sind.
3. Die Annahme durch uns erfolgt entweder schriftlich(z.B. durch Auftragsbestätigung), durch Annahme von Vorauszahlungen auf den Kaufpreis oder durch Zustellung der bestellten Ware. Das Vertragsangebot gilt auch als angenommen, wenn wir vor Ablauf der Dreiwochenfristdas Vertragsangebot nicht schriftlich abgelehnt haben.Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt,zu dem unsere Annahme bzw. Ablehnung Ihnen zugeht.
III. Preise
1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer einund gelten, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, bei Abholung ab unserem Lager. Liefer- undVersandkosten sind in unseren Preisen nicht enthalten.
2. Kosten für über den Kaufvertragsgegenstand hinausgehende zusätzlich vereinbarte Leistungen (z.B. Dekorations- und Verblendungsarbeiten, zusätzliche Montagearbeiten) werden gesondert in Rechnung gestellt und sind bei Abnahme zu bezahlen.
IV. Änderungsvorbehalt
1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eineanderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
3. Wird unsererseits aufgrund eines Warenmusters odereiner Abbildung verkauft, so sind Abweichungen hiervon bei der gelieferten Ware zulässig und berechtigen nichtzu Beanstandungen und Ansprüchen uns gegenüber,wenn sie handelsüblich sind, und etwaige vereinbarteSpezifikationen durch die gelieferte Ware eingehaltenwerden, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Insbesondere bleiben handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen, die in der Natur der verwendeten Materialien liegen (z.B. bei Holz-, Naturstein-, Glas- und Keramikoberflächen) sowie Abweichungen bei Leder und Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen), insbesondere im Farbton, und Abweichungenvon Maßdaten vorbehalten.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor (Vorbehaltsware).
2. Solange das Eigentum noch nicht übergangen ist, darfdie Kaufsache durch Sie weder veräußert werden noch in sonstiger Weise über das Eigentum hieran verfügt werden. Sie sind verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln sowie uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet odersonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haften Sie für den uns entstandenen Ausfall. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Kaufgegenstand für einen Dritten bestimmt ist. Der Dritte ist durch Sie auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
3. Verhalten Sie sich vertragswidrig, insbesondere bei Zahlungsverzug, sofern Sie unrichtige oder unvollständige Angaben über die Ihre Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen gemacht haben oder sofern auf Ihrer Seite objektive Zahlungsunfähigkeit besteht oder Insolvenzantrag gestellt wurde, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Durch diese Regelung werden unsere weitergehendenAnsprüche auf Ersatz des Verzugsschadens nicht berührt.
VI. Lieferung, Montage
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auch beieiner Lieferung erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher übergeben wurde.
2. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung derWare an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Versendung bestimmten Person auf den Unternehmer über.
3. Wir liefern alle Möbel, Küchen und Fachsortimente bis indie Wohnung bzw. bis zur Anlieferstelle, sofern der Transport mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransports sowie durch den Eingang/das Treppenhaus möglich ist. Sollte der Einsatz zusätzlicher Hilfsmittel (z.B. eines Außenlifts) erforderlich sein, bedarf es hierfür einer gesonderten Vereinbarung. Etwaige dadurch entstehende Mehrkosten (z.B. für den Einsatz eines Außenlifts) trägt der Käufer. Die gesetzlichen Regelungen zur Transportgefahr werden davon nicht berührt.
4. Die Montage von Küchen, Anbauwänden etc. setzt einen waagerechten Boden voraus. Erforderliche Ausgleichsarbeiten sind nicht von dem Verkäufer geschuldet.
5. Die Mitarbeiter sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen,die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen, insbesondere nicht zur Ausführung von Sanitär- und Elektroarbeiten, soweit mit dem Verkäufer nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbartworden ist.
VII. Lieferbedingungen/Annahmeverzug/Gefahrübergang
1. Sofern nicht ausdrücklich eine feste Frist oder ein festerTermin zugesagt oder vereinbart wurde, sind von uns inAussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferung undLeistung stets unverbindliche Angaben.
2. In Fällen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger für uns nicht vorhersehbarer, unabwendbarerund schwerwiegender Ereignisse ruht das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien, mit der Folge, dass dieVertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten befreit sind.Dies gilt auch, wenn sich der betroffene Vertragspartner zu diesem Zeitpunkt in Verzug befindet. Sofern möglich,sind die Vertragspflichten den Gegebenheiten nach den Grundsätzen von Treu und Glauben anzupassen. W ir werden Ihnen eine solche Leistungsverzögerung unverzüglich anzeigen. Sofern derartige Störungen nichtnur von vorübergehender Dauer sind oder die Ware aufabsehbare Zeit nicht bei unserem Lieferanten verfügbarist und unsere Bemühungen um Beschaffung einer gleichartigen Ware vergeblich oder die hiermit verbundenenKosten für uns unverhältnismäßig sind, besteht ein unverzüglich schriftlich anzuzeigendes Rücktrittsrecht imHinblick auf die betroffene Ware. Im Falle eines Rücktritts werden wir Ihnen etwaige an uns geleistete Zahlungenunverzüglich erstatten. Ihr e gesetzlichen Rechte wegen Lieferverzugs werdendurch die vorstehende Regelung nicht berührt, wobei Sie Schadensersatz nur nach Maßgabe dieser AllgemeinenGeschäftsbedingungen verlangen können.
3. Sollten Sie Ihre Mitwirkungspflichten nicht erfüllen, beginnt die Lieferfrist zu dem Zeitpunkt, an dem Sie IhrenPflichten vollständig nachgekommen sind.
4. Sollten wir einen fest vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, sind Sie verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
5. Die Lieferung der Waren erfolgt an die von Ihnen angegebene Lieferanschrift. Wird bei Lieferungen ungerechtfertigt die Annahme verweigert, eine falsche Lieferadresse angegeben oder die Ware bei ordnungsgemäßerAuftragsabwicklung unsererseits aus anderen von Ihnenzu vertretenden Gründen nicht angenommen bzw. nichtzugestellt, sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Uns er Anspruch auf Vertragserfüllung bleibt bestehen.Alternativ können wir vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. A ufgrund des Verzugs entstehende Lagerkosten sind von Ihnen zu ersetzen. Al s Schadensersatz statt der Leistung können wir pauschal 25% Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge verlangen. Die P auschale ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen wesentlich höheren oder Sie einen wesentlichgeringeren Schaden nachweisen.
6. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der geliefertenWare geht in dem Zeitpunkt auf Sie über, in dem die Ware an Sie ausgeliefert wird oder indem Sie in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten.
7. Soweit Ihnen zumutbar, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
VIII. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und/oder der Rücknahme gelieferter Waren haben wir, sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Regelung getroffen wurde, Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung undWertminderung nach Maßgabe folgender Regelungen:
1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wieTransport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandenerHöhe.
2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze:
Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren, Teppichen und Elektro-Geräten, bei Rücktritt und/oder Rücknahme nach Lieferung:
innerhalb des 1. Halbjahres 30 % des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 2. Halbjahres 35 % des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 3. Halbjahres 45 % des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 4. Halbjahres 55 % des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 3. Jahres 60 % des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 4. Jahres 70 % des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 5. Jahres 75 % des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 6. Jahres 80 % des Kaufpreises ohne Abzüge
Für Polsterwaren, Teppichwaren, Elektrogeräte beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und/oder Rückgabe nach Lieferung:
innerhalb des 1. Halbjahres 35 % des Kaufpreise ohne Abzüge
innerhalb des 2. Halbjahres 45 % des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 3. Halbjahres 60 % des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 4. Halbjahres 70 % des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 3. Jahres 80 % des Kaufpreises ohne Abzüge
3. Gegenüber den pauschalen Ansprüchen des Verkäufersbleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder eine wesentlich geringere Einbuße im Sinne von Wertminderung und Gebrauchsüberlassung entstanden ist. Desgleichen bleibt dem Verkäufer vorbehalten,den Nachweis zu führen, dass ihm eine wesentlich höhere Einbuße als in den Pauschalsätzen vorgesehen, entstanden ist.
IX. Gewährleistung
1. Wir haften bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für Mängel, die von Ihnen zu vertreten sind, so etwa durch ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung, Aufstellung oderPflege sowie für Schäden durch natürliche Abnutzung,Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht oder sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse, soweit der Kaufgegenstand nicht auf diese Einflüsse ausgerichtet ist (wie etwa witterungsbeständige Gartenmöbel).
X. Haftung
1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden an Leben,Körper und Gesundheit unserer Vertragspartner, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergebenund bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässigverletzt, so ist unsere Haftung, sowie die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen, auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden begrenzt.
2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Mitarbeiter:innen, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
3. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
XI. Erfüllungsort/Vertragssprache/Rechtswahl
1. Sofern sich aus dem Vertrag oder aus den gesetzlichenVorschriften nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungs- und Zahlungsort.
2. Die Vertragssprache ist deutsch.
3. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und desUN-Kaufrechts. Von dieser Rechtswahl ausgenommensind – sofern auf den Vertrag anwendbar – innerhalb der Europäischen Union die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes, sofern Sie Verbraucher:in sind.
XII. Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung
1. Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
2. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren voreiner Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.
XIII. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.